Gleich dreifach kannst Du von staatlichen Förderungen auf Deinem Weg ins Eigenheim profitieren. Denn als LBS-Bausparer kannst Du von Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage profitieren. Und auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) von Deinem Arbeitgeber bringen Dich den eigenen vier Wänden ein Stück näher.
Welche der staatlichen Förderungen Du erhalten kannst, hängt zum Beispiel von Deinem Einkommen ab.
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Bonus von neun Prozent auf die vermögenswirksamen Leistungen, die Du von Deinem Arbeitgeber bekommst.
Wenn Du Deine vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dein Einkommen darf dafür bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt Dich der Staat, wenn Du mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände sparst. Maximal kannst Du eine Sparsumme von 512 Euro im Jahr mit 8,8 Prozent fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro.
Du erhältst die Wohnungsbauprämie bereits, wenn Du nur 50 Euro im Jahr auf Deinen Bausparvertrag einzahlst. Von dieser Förderung kann jeder Bausparer ab 16 Jahren profitieren – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen überschreitet bestimmte Grenzen nicht.
Bei Verträgen, die nach 2009 geschlossen wurden, gilt: Du musst das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben.
Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wenn Du bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt bist, darfst Du Dein Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur einmal.
Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, spielt die Art der Verwendung des angesparten Kapitals nach Ablauf von sieben Jahren keine Rolle, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. In diesen Fällen kannst Du frei über die Wohnungsbauprämie verfügen.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib