Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ (1. Juli 2014) und des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbstauskunft gebeten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Zu den natürlichen Personen zählen Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, Freiberufler und eingetragene Einzelkaufleute. Meldepflichtig sind die Konten von Kunden, die in einem Staat steuerlich ansässig sind, der am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnimmt – darüber hinaus US-Staatsangehörige und US-Steuerpflichtige.
Die Abgabe einer Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit ist bei der Eröffnung neuer Konten verpflichtend. Kunden mit bestehenden Konten, deren steuerliche Ansässigkeit im Ausland mithilfe vorliegender Informationen eindeutig ist, werden automatisch gemeldet.
Weitere Informationen zu den am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnehmenden Staaten finden Sie auf den Seiten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).