Für die Sparkassen ändert sich in der Praxis nichts
Seit 1995 gibt es in Deutschland die sogenannten Jedermann-Konten als Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft an ihre Mitgliedsinstitute. Rechtlich verbindlicher war für deutsche Sparkassen der Kontrahierungszwang. Laut Sparkassenrecht konnte Jedermann bei Sparkassen ein Girokonto eröffnen, soweit eine Kontoeröffnung für eine Sparkasse nicht unzumutbar war. Ab 19. Juni tritt nun die EU-Zahlungskonten-Richtlinie in Kraft. Damit soll es im gesamten EU-Raum die Verpflichtung für Banken zur Führung von Basiskonten geben. ?
Für die Sparkasse Krefeld ändert sich durch das Zahlungskontengesetz in der Praxis nichts: Auch bisher schon konnten alle Privatpersonen ein Basiskonto eröffnen - Wohnungslose und Asylsuchende ebenso wie Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus bei uns leben und aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen. Dieses Basiskonto funktioniert wie ein übliches Girokonto und ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch bare Ein- und Auszahlungen. Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen - also keinen Überziehungsrahmen. Die monatlichen Kosten für die Kontoführung betragen 3,75 Euro.?
In diesem Rahmen boten wir bereits seit letzten September Flüchtlingen die Gelegenheit, unbürokratisch ein Girokonto für Transferleistungen zu eröffnen und so Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erhalten. Innerhalb eines halben Jahres haben wir rund 3.000 Flüchtlingskonten eingerichtet.
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