Direkthandel

 

Im außerbörslichen Direkthandel leiten wir Ihre Aufträge direkt an den von Ihnen ausgewählten Handelspartner - und nicht an eine Börse - weiter. Es handelt sich dabei um Finanzkommissionsgeschäfte. Ihre Auftragserteilung im außerbörslichen Direkthandel beinhaltet daher immer Ihre ausdrückliche Weisung zur außerbörslichen Ausführung Ihres Auftrages.

Eine Übersicht der jeweiligen Handelspartner, der Handelszeiten un den handelbaren Wertpapiergruppen finden Sie unter folgendem Link: www.dwpbank.de/direkthandel.

Wie funktioniert der außerbörsliche Direkthandel?

Nach der Preisanfrage (= Quote Request) in der
außerbörslichen Ordermaske teilt Ihnen der von Ihnen ausgewählte Handelspartner einen unverbindlichen Kauf- oder Verkaufspreis (Preisindikation) für die
angefragte Menge des Wertpapiers mit. Anschließend können Sie sich innerhalb der definierten Zeitspanne (Acht Sekunden) entscheiden, ob Sie für diese
Preisindikation eine Orderanfrage (Abgabe eines Angebotes) stellen möchten.

Wenn Sie keine Orderanfrage abgeben, verfällt die
Preisindikation ohne weitere Auswirkungen. Sollten Sie ein Angebot zum genannten Preis abgeben, muss der Handelspartner das Geschäft bestätigen, damit
dieses verbindlich zustande kommt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Handelspartner die
Annahme der Orderanfrage auch ablehnen kann. Ebenso ist der Handelspartner nicht verpflichtet, kontinuierlich Preise zu stellen oder Geschäfte
abzuschließen.

Der außerbörsliche Limithandel

Beim außerbörslichen Handel von Aktien und von
Optionsscheinen und Zertifikaten der meisten Emittenten haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Orders mit Limit einzustellen. Dabei stehen Ihnen die bereits vom börslichen Handel bekannten Limitarten und Orderzusätze zur Verfügung.

 Bitte beachten Sie: Sobald ein Kauf- oder
Verkaufsauftrag vom Preislimit und der gewünschten Stückzahl ausführbar wird, erfolgt eine automatische Ausführung! Ferner sind im außerbörslichen Limithandel Teilausführungen möglich!

Vorteile im außerbörslichen Direkthandel

Schnelligkeit durch die direkte
Preisstellung und die Preisbestätigung in Sekundenschnelle.Einfachheit durch die direkte Ausführung Ihres Auftrages durch den Handelspartner.Flexibilität durch die erweiterte
Verfügbarkeit gegenüber den Börsenhandelszeiten. Kostenersparnis durch den Wegfall börsenplatzabhängiger Kosten und durch Vermeidung etwaiger Teilausführungen. 

Risiken im außerbörslichen Direkthandel

Die Preisbildung der Handelspartner unterliegt keiner börsenaufsichtlichen Überwachung.Nach Handelsschluss der Referenzbörse kann es zu breiteren Spannen zwischen den Kauf- und Verkaufspreise(sogenannte Spreads) kommen.

Die Mistradevereinbarung

Die Mistradevereinbarung wird zwischen dem jeweiligen Handelspartner und der Deutschen WertpapierService Bank AG (dwpbank) abgeschlossen. Die dwpbank übernimmt hierbei für die Sparkasse die Aufgabe eines zentralen Dienstleisters. Die Vereinbarung regelt, unter welchen Bedingungen ein gegebenenfalls auf Basis eines nicht marktgerechten Preises abgeschlossenes Geschäft als sogenannter Mistrade aufgehoben werden kann.

Die Mistradevereinbarung kann je Handelspartner
unterschiedliche Detailregelungen enthalten, zum Beispiel unterschiedliche Anzeigefristen, unterschiedliche Schwellenwerte für Preisabweichungen oder unterschiedliche Mindestschadensummen. Da die jeweiligen Regelungen für die von Ihnen beauftragten Geschäfte gelten, empfehlen wir Ihnen, diese Vereinbarung im
Vorfeld einer Auftragserteilung sorgfältig zu lesen. Die geltenden Mistradevereinbarungen finden Sie unter www.dwpbank.de/direkthandel.

Die in der jeweiligen Mistradevereinbarung enthaltenen Fristen für die Anzeige eines Mistrades beziehen sich auf das Vertragsverhältnis zwischen der dwpbank und dem jeweiligen Handelspartner. Bitte beachten Sie daher, dass die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit zur Anzeige eines Mistrades regelmäßig kürzer ist als die in der Mistradevereinbarung genannte Frist.

Ferner bitten wir Sie zu beachten, dass Sie bei der Aufhebung des Geschäftes auf Grundlage der Mistradevereinbarung keinen vertraglichen Anspruch auf eine Neuabrechnung des aufgehobenen Geschäftes zu einem marktgerechten Preis haben. Eine solche Neuabrechnung liegt im Ermessen des Handelspartners.

Verfahren und Ablauf eines Mistradeantrages

Wie oben ausgeführt, kann ein Geschäft sowohl auf Ihr
Verlangen als auch auf das Verlangen des Handelspartners aufgehoben werden, sofern die in der Mistradevereinbarung genannten Bedingungen erfüllt sind.

Möchten Sie Ihr Geschäft gemäß der jeweiligen Mistradevereinbarung aufheben lassen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihren persönlichen Kundenbetreuer/in.

Entgelte

Die Entgelte der Sparkasse Krefeld für Aufträge im außerbörslichen Direkthandel entnehmen Sie bitte dem aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Haftungsmodalitäten

Der außerbörsliche Direkthandel wird über eine, von
einem Drittanbieter im Markt betriebene, technische Plattform bereitgestellt. Daher stehen wir nicht für die Verfügbarkeit und Funktionalität dieser technischen Plattform ein und werden eventueller Schäden nur in dem Umfang ersetzen, wie der Betreiber der Plattform uns gegenüber Schadenersatz leistet.

Erteilung eines Auftrages für den außerbörslichen
Direkthandel

Die Erteilung eines Auftrages im außerbörslichen Direkthandel ist sowohl im Online-Banking als auch über Ihren persönlichen Kundenberater/in
möglich.