Machen Sie Ihr Zuhause jetzt fit für die Herausforderungen von morgen. Mit einer Modernisierung erhöhen Sie nicht nur Ihren Wohnkomfort, sondern steigern auch den Wert Ihres Zuhauses. Energetische Modernisierungen sorgen dafür, dass Sie Ihre Energiekosten senken. Dabei schonen Sie neben Ihrem Geldbeutel auch die Umwelt. Immer an Ihrer Seite: die Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse.
Schon heute gelten gesetzliche Regelungen, die bestimmte energetische Modernisierungsmaßnahmen bei Immobilien vorschreiben. Ein guter Zeitpunkt, um die Zukunft Ihres Zuhauses anzugehen und etwas zum Klimaschutz beizutragen.
Quelle: LBS-Markt für Wohnimmobilien 2023
1Es gelten Fördervoraussetzungen.
Fit für die Energiewende zu sein ist einfach – dank einer energetischen Modernisierung mit LBS und Sparkasse. Das reduziert Emissionen und spart Ressourcen. Nutzen Sie jetzt den Modernisierungskostenrechner:
Der Staat stellt verschiedene Fördermittel für energetische Sanierungen bereit. Mit den Programmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben Sie eine große Auswahl an Fördermaßnahmen. Mit LBS-Bausparen können Sie von zusätzlichen Fördervorteilen profitieren.
Diese Maßnahmen werden von KfW und BAfA umfassend gefördert:
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Das eigene Zuhause zukunftsfähig zu machen, ist heute wichtiger denn je. Denn neben steigenden Energiekosten gibt es zunehmend gesetzliche Anforderungen, die gerade energetische Modernisierungen für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer zu einem zentralen Thema machen. Mit LBS-Bausparen haben Sie verschiedene Optionen, Ihr Zuhause klimafit zu machen.
Sie profitieren dabei von den passenden Lösungen der Sparkasse und der LBS. Und für Ihre Finanzierung bis zu 50.000 Euro gibt es schnell und einfach den LBS-Modernisierungskredit – ohne Grundbucheintrag.
Wollen Sie erst später mit Ihrer Modernisierung oder Ihren Umbauten starten, können Sie jetzt schon dafür vorsorgen und sich die aktuell niedrigen Zinsen sichern.
1 Es gelten Fördervoraussetzungen.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. So ist der Kostenrahmen der Maßnahmen unter anderem abhängig vom Baujahr der Wohnung oder des Hauses, von der Grund- und Wohnfläche, der Anzahl der Zimmer und natürlich von den individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
Mit dem Modernisierungskosten-Rechner können Sie die Kosten für Ihr Vorhaben einschätzen und diese als Bausparsumme veranschlagen.
Ja, mit dem Bausparguthaben und dem entsprechenden Bauspardarlehen können Sie Ihr Haus zukunftsfit machen.
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist aus der EnergieEinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen. Es berücksichtigt jedes Gebäude, das beheizt oder klimatisiert wird. Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Wer eine solche Immobilie erwirbt, sollte wissen, dass er oder sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug dieser Pflicht zur Sanierung nachkommen muss, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten werden.
Das betrifft:
So dürfen viele Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren Laufzeit nicht mehr betrieben werden. Die Sanierungspflicht betrifft sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel – nicht aber Niedertemperatur- und Brennwerttechnik.
In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Schon seit der EnEV müssen Hauskäuferinnen und Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.
Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß.
Altbau-Eigentümerinnen und -Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen.
Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen. Ist die Gebäudehülle dicht, bringt das schon eine Menge. Und vielleicht ist es sinnvoll, für die Sanierung auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Wer neue Fenster und Türen einbauen möchte, kann diese beispielsweise gleich mit einem verbesserten Einbruchschutz kombinieren.
Eine energetische Sanierung macht ein Gebäude energetisch fit: Der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Belüftung und Licht wird durch gezielte bauliche Maßnahmen minimiert. Das senkt die Energie- und Nebenkosten spürbar – für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, aber auch für Mieterinnen und Mieter. Angesichts steigender Energiepreise ist das ein wichtiges Argument für eine energetische Sanierung. Gleichzeitig leistet sie einen wertvollen Beitrag für die Umwelt. Denn sie reduziert den CO2-Ausstoß und fördert den Einsatz erneuerbarer Energien.
Sie können durch verschiedene Maßnahmen den Energiebedarf Ihrer Immobilie klimafreundlich und effizient senken. Dazu gehören unter anderem:
Welche Maßnahmen notwendig und sinnvoll sind, hängt immer von den konkreten Gegebenheiten ab. Nutzen Sie zur individuellen Einschätzung die Energieberatungsangebote, etwa der Verbraucherzentrale.
Eigentlich fast immer. Ein niedriger Energieverbrauch entlastet die Umwelt und ist gut für den Klimaschutz. Mit einer energetischen Sanierung verbessern Sie auch die Wohnqualität in Ihrem Zuhause. Und Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie. Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch fit sind, verkaufen sich besser als Immobilien mit einer schlechten Energieeffizienz.
Eine Wärmedämmung der Außenfassade und des Daches kann die Energiekosten um bis zu 30 Prozent senken. Werden alte Fenster ausgetauscht, reduziert das den Energieverbrauch noch einmal um sieben Prozent. Wie viel Sie genau einsparen können, hängt allerdings auch vom Zustand und Material des Bauwerks ab (das durchschnittliche Einsparpotenzial ist abhängig von der Ausführung der jeweiligen Maßnahme).
Eine neue Heizungsanlage – beispielsweise Solar oder Wärmepumpe – senkt im Schnitt die Energiekosten um etwa 30 Prozent. Was für Ihre Immobilie effizient und machbar ist, sollten Sie vorab mit einer Expertin oder einem Experten klären, etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Verbraucherzentrale oder von zertifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern in Ihrer Region.
Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses ist aus der EnergieEinsparverordnung (EnEV) hervorgegangen. Es berücksichtigt jedes Gebäude, das beheizt oder klimatisiert wird. Käuferinnen und Käufer einer Bestandsimmobilie sind zur energetischen Sanierung verpflichtet, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden. Wer eine solche Immobilie erwirbt, sollte wissen, dass man innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug dieser Pflicht zur Sanierung nachkommen muss, wenn die geltenden Standards nicht eingehalten werden.
Das betrifft:
In kalten Kellern ist die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen Pflicht. Schon seit der EnEV müssen Hauskäuferinnen und Hauskäufer die oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach eines Altbaus dämmen.
Gebäude, die nach dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, erfüllen bereits gewisse Anforderungen. Daher ist der Sanierungsbedarf meist nicht groß. Auch bei Häusern, die im Jahr 2000 entstanden sind, reicht die Dämmung in der Regel aus.
Altbau-Eigentümerinnen und -Eigentümer sind übrigens nicht gezwungen, ihr Haus umfassend energetisch zu sanieren, es können aber laut Gebäudeenergiegesetz bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten auf sie zukommen.
Idealerweise erfolgt die energetische Sanierung von außen nach innen. Ist die Gebäudehülle dicht, bringt das schon eine Menge. Und vielleicht ist es sinnvoll, für die Sanierung auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Wer neue Fenster und Türen einbauen möchte, kann diese beispielsweise gleich mit einem verbesserten Einbruchschutz kombinieren.
Ansprechpartnerin oder -partner für die energetische Sanierung sollte zunächst eine professionelle Energieberaterin oder ein professioneller Energieberater sein. Diese Experten finden Sie zum Beispiel über die LBS, eine Verbraucherzentrale, die DEKRA oder den Bauherren-Schutzbund.
Möchten Sie Fördermittel aus einem Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen? Dann wenden Sie sich am besten gleich an die Expertinnen oder Experten für die Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienz in Wohngebäuden.
Zur Finanzierung berät Sie Ihre Sparkasse beziehungsweise die Landesbausparkasse (LBS).
Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, müssen Sie einen Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen und die Bestätigung abwarten. Wichtig: Sie dürfen noch nicht mit den Sanierungen begonnen haben.
Für die energetische Sanierung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse an.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die energetische Sanierung. Darüber hinaus bieten regionale Energieversorger oft weitere Zuschüsse an.
Gefördert werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus und energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung.
Zum Beispiel:
Der Umfang der zu erbringenden Unterlagen hängt von der Darlehenshöhe und der Absicherung des Darlehens ab. Daraus ergeben sich mal mehr, mal weniger Dokumente, die zur Prüfung vorliegen müssen. Unter anderem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Gehaltsnachweise aus den letzten drei Monaten und bei höherer Kreditsumme die Kontoauszüge der letzten 90 Tage sowie gegebenenfalls einen aktuellen Grundbuchauszug.
Tipp: Gehen Sie auf Ihre Beraterin oder Ihren Berater zu, sie helfen Ihnen, den Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Oftmals werden die Begriffe Renovierung, Modernisierung und Sanierung synonym eingesetzt – tatsächlich gibt es aber grundlegende Unterschiede.
Möchte man die Wohnung oder das Haus optisch verschönern, dann spricht man von einer Renovierung. Dazu gehören Maßnahmen wie die Fassade zu streichen, den Bodenbelag zu erneuern oder Türen zu lackieren. In erster Linie geht es darum, kleinere Mängel zu beheben und Schönheitsreparaturen durchzuführen.
Eine Modernisierung zielt hingegen auf eine Verbesserung oder Wertsteigerung ab, beispielsweise durch energetische Einsparungen. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind der Einsatz einer effizienten Heizung, das Einbauen von Isolierglasfenstern oder die Dämmung der Außenwände.
Bei einer Sanierung beseitigen Sie Schäden wie ein undichtes Dach, um die ursprüngliche Qualität Ihrer Immobilie wiederherzustellen. Allerdings geht es nicht immer „nur“ um den reinen Werterhalt. Bei einer energetischen Sanierung steht darüber hinaus die Verbesserung der Energieeffizienz im Fokus.
Am besten sorgen Sie mit einem Bausparvertrag vor. Expertinnen und Experten raten dazu, mindestens 1,50 Euro bis 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Modernisierungen anzusparen.
Ihre Vorteile:
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