Automatischer Steuer-Informationsaustausch
- Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung angegeben haben.
- Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbstauskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig feststellen kann.
- Darüber hinaus ist die Sparkasse in bestimmten Fällen verpflichtet, von Ihnen eine Selbstauskunft einzufordern.
- Grundlage hierfür sind das „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“.
Für natürliche Personen
Der Steuer-Informationsaustausch gilt für alle natürlichen Personen.
Auch für Rechtsträger
Das Gesetz gilt auch für Rechtsträger, also Kapitalgesellschaften, andere juristische Personen und Personengesellschaften.
Selbstauskunft
Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.
Gut zu wissen
Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ (1. Juli 2014) und des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbstauskunft gebeten werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).