Die Verschärfung der Pandemie-Situation zwingt uns zum Schutz unserer Kundschaft und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu, einige Anpassungen vorzunehmen.
Es gibt die Möglichkeit, Kredite für die Liquidität oder Betriebsmittel von der KfW und über regionale Förderprogramme zu erhalten.
Als Folge der Corona-Krise mussten viele kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Organisationen ihren Betrieb zeitweise stark einschränken oder sogar ganz aussetzen. Finanzielle Unterstützung können die Überbrückungshilfen als gemeinsames Programm von Bund und Ländern bieten. Des Weiteren können sich Unternehmen, die von den aktuellen Schließungen im Lockdown betroffen sind, Umsatzausfälle aus diesen Monaten anteilig erstatten lassen. Anträge hierfür sind online möglich.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Landesfinanzbehörden eine Reihe konkreter steuerlicher Erleichterungen abgestimmt, um Unternehmen in der Corona-Pandemie zu entlasten. Diese Maßnahmen betreffen beispielsweise die Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen oder die Stundung von Steuerzahlungen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Hilfen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Es werden „Offline-Zahlungsarten“ angeboten (Erweiterungen selbstverständlich möglich):
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 02151 - 68 6720 oder schreiben Sie uns eine Email an: s-haendlerservice@sparkasse-krefeld.de
Kostenlos bis 31.03.2021 und ohne feste Vertragslaufzeit
Wir haben eine Seite für alle Lieferservices in der S-Vorteilswelt eingerichtet, damit Unternehmen schneller gefunden werden. Diese öffnen wir sehr gerne auch für Sie.
Möchten Sie dabei sein? Dann senden Sie kurz eine
Email an:
Susanne.Friess@Sparkasse-Krefeld.de