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Unsere BLZ & BIC
BLZ32050000
BICSPKRDE33XXX
Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

Mit einem Avalkredit erweitern Sie Ihren Handlungsspielraum und schonen Ihre Liquidität. Die Sparkasse übernimmt eine Bürgschaft oder bietet eine Garantiezusage.

  • Sie schonen Ihre Liquidität und entlasten Ihren S-Kontokorrent­kredit
  • Keine Bonitäts­prüfungen durch Ihren Geschäfts­partner
  • Flexibel einsetzbar, da verschiedene Arten von Avalen möglich
  • Schnelle Abwicklung – fester Kredit­rahmen bei häufiger Inanspruch­nahme möglich
  • Geringe Kosten

Gut zu wissen

Übrigens: Der S-Avalkredit wird häufig auch als Bank­bürgschaft bezeichnet.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.

Bürgschaftsarten

Beispielhafte Bürgschaftsarten

Anzahlungsbürgschaft

Sie wickeln einen großen Auftrag ab und erhalten von Ihrem Kunden eine höhere Anzahlung, zum Beispiel zur Deckung der Material­kosten. Im Gegen­zug erwartet Ihr Kunde von Ihnen eine Sicherheit: die Anzahlungsbürgschaft. Ihre Sparkasse verpflichtet sich, Ihrem Kunden die Anzahlung zurück­zuzahlen, falls Sie Ihre Leistung oder Lieferung nicht erfüllen.

Mietkautionsbürgschaft

Sie mieten oder pachten eine Immobilie für Ihr Unternehmen: zum Beispiel ein Lager oder eine Werk­halle, ein Büro oder ein Laden­lokal. Ihr Vermieter verlangt eine Kaution. Die Bürgschaft Ihrer Sparkasse ersetzt die Kaution.

Gewährleistungsbürgschaft

Ihr Auftrag ist ordnungs­gemäß erfüllt, Ihre Leistung wurde abgenommen. Ihr Kunde hat jetzt einen Gewähr­leistungs­anspruch, falls die gelieferte Leistung nicht die zugesicherten Eigen­schaften besitzt oder Mängel hat. Mit der Gewähr­leistungsbürgschaft verpflichtet sich Ihre Sparkasse, gegenüber Ihrem Kunden eventuell entstehende Ansprüche finanzieller Art zu erfüllen.

Prozessbürgschaft

Mit einer Prozessbürgschaft Ihrer Sparkasse sichern Sie sich gegen einen gerichtlich zuerkannten Anspruch einschließlich der Prozess­kosten ab, solange das Gerichts­urteil vorläufig voll­streckbar, jedoch noch nicht rechts­kräftig ist.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haften Sie für die vertrags­gerechte Erfüllung der einge­gangenen Verpflichtungen. Durch die Vertrags­erfüllungsbürgschaft erhält Ihr Kunde die notwendige Sicherheit, falls Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nach­kommen können.

Bietungsbürgschaft

Bei Ausschreibungen für Bau­vorhaben benötigen Sie häufig eine Bietungsbürgschaft, insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Auftrag­gebern. Der Bürgschafts­betrag liegt zwischen 1 und 5 Prozent der Auftrags­summe. Je nach Ausschreibungs­dauer läuft die Bürgschaft über drei bis sechs Monate.

Ihr nächster Schritt

Profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Freiheiten und stärken Sie gleichzeitig
das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner.

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