"Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen pausiert. Dies betrifft u.a. das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) (295)“.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp.
Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.
Gründung, Wachstum, Innovationspläne- Garant für Ihren Erfolg sind Unternehmensgeist und kluge Investitionen. Damit Sie Ihre Ziele erreichen, unterstützt Sie die NRW.BANK mit flexiblen Förderdarlehen, die Ihnen viele Vorteile und Handlungsfreiräume bieten.
Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Von diesem Kredit profitieren mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Um als innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 65 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
5. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen, die kreislauforientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:
Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.
Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen:
Ihre Sparkasse macht sich laufend ein Bild von Ihrem Unternehmen. Das Rating-Verfahren für gewerbliche Kreditnehmer basiert auf vier Säulen und stuft Ihr Unternehmen in eine von 18. Rating-Klassen ein.
Die Rating-Klasse gibt Auskunft über die Zahlungsfähigkeit (Bonität) Ihres Unternehmens. Stellen Sie sicher, dass das Rating Ihre Unternehmens-Verhältnisse realistisch abbildet. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Berater in der Sparkasse. Ziehen Sie auch Ihren Steuerberater hinzu.
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