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Investor Relations

Hier finden Sie die Geschäfts- und Offenlegungsberichte, die quartalsmäßigen Pfandbrief-Reports und Informationen zum Rating der Sparkasse Krefeld.

Geschäftsberichte

Geschäftsberichte

2014 - Teil 1

2014 - Teil 2

2010 - Teil 1

2010 - Teil 2

2009 - Teil 1

2009 - Teil 2

Pfandbriefemissionen

Pfandbriefemissionen

Die Sparkasse als Pfandbriefbank ist gemäß §28 PfandBG verpflichtet, quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form folgende, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen.

Reports zu Pfandbriefemissionen ab 2010 (Hypotheken-Pfandbriefe)

Rating

Rating

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat für die Mitglieder ihres Haftungsverbundes bei der Ratingagentur Moody’s Investors Service ein Corporate Family Rating (Verbundrating) von Aa2 und bei der Agentur Dominion Bond Rating Service (DBRS) ein Floor-Rating (= Mindestbonitätsbewertung) von A (high) eingeholt. Die Ratingagentur Fitch Ratings erteilte den Sparkassen ebenfalls ein Gruppenrating von A+ mit stabilem Ausblick.

Die Sparkasse Krefeld ist als Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Damit ist die Erfüllung sämtlicher fälligen Kundeneinlagen, z. B. aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbriefter Forderungen, wie auch aller anderen Ansprüche, in voller Höhe sichergestellt.

Disclaimer

Die von uns veröffentlichten Berichte zum Rating beinhalten öffentlich zugängliche Informationen. Die Sparkasse Krefeld macht sich diese Angaben nicht zu eigen. Sie sind auch nicht als Empfehlung für den Kauf von Einzelwerten gedacht. Die Informationen basieren auf Quellen, die wir für zuverlässig halten. Dennoch kann die Sparkasse Krefeld keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Informationen übernehmen.

Offenlegungsbericht

Offenlegungsbericht 2021

Der Offenlegungsbericht der Sparkasse Krefeld enthält die nach § 26a KWG in Verbindung mit den Artikeln 431 bis 455 und Artikel 13 CRR sowie der Instituts-Vergütungsverordnung erforderlichen Angaben.

Offenlegungsbericht 2021

Bestätigungserklärung

Bestätigungserklärung 

Bestätigungserklärung nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 18 b AnlV

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